Der Rat der Stadt behandelt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen. Einzelne Beschlussvorschläge
siehe unter Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung. Der Begründung in der Fassung zum Satzungsbeschluss wird zugestimmt.
07.11.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - ungeändert beschlossen
zu A)
zu A)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen.
zu B)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung zu beschließen. Der Begründung in der Fassung zum Satzungsbeschluss
wird zugestimmt.
12.12.2005 - Rat der Stadt
Ö 25 - an Verwaltung zurück verwiesen
23.01.2006 - Rat der Stadt
Ö 13 - ungeändert beschlossen
zu A)
Tagesordnungspunkt 11 alt
zu A)
Der Rat der Stadt behandelt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen.
Bezogen auf die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen des Herrn
Uwe Thomas beschließt der Rat der Stadt entsprechend der Abwägung die
Anregungen zurückzuweisen.
Die Bebauungsplanänderung wird in
der vorliegenden Form weitergeführt.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Ostringhausen“ gemäß §
10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung in der Fassung zum Satzungsbeschluss
wird zugestimmt.