Der Stadtverordnete Dr. Jörn Kohnke wird vom Bürgermeister
nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über
die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
23.01.2006 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnete Dr
Der Stadtverordnete Dr. Jörn Kohnke wird vom
Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.