Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hebt den vorhandenen Baubeschluss vom 12.12.2016 zur Fortführung des Radweges im Bereich Zenshäuschen auf.
Die Vorzugsvariante wurde aktuell im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Absatz 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz hinreichend überprüft. Die Verwaltung wird daraufhin beauftragt, die Planung und die Baumaßnahme zur Fortführung des Radweges im Bereich Zenshäuschen auf Grundlage der konkretisierten Planung durchzuführen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.