Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Industriegebiet Elbringhausen" und den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" zu ändern und die Verfahren einzuleiten. Die neuen Geltungsbereiche sind den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (4 CDU, 3 SPD, 3 WNK UWG, 1 FDP, 1 Büfo, 1 FÜR) und 1 Enthaltung (Grüne).