Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2022 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 355,00 € (bisher 238,00 €)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 539,00 € (bisher 426,00 €)
Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz 411,00 € (bisher 330,00 €)
Notarzt je Einsatz 299,68 € (bisher 209,52 €)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 20. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.