Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (5 CDU, 3 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP, 1 AfD), zum 01.01.2022 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 8. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,34 € (2021: 2,34 €/ unverändert)
davon
Restabfall 2,23 € (2021: 2,18 €/ + 0,05 €)
Papierabfall 0,11 € (2021: 0,16 €/ - 0,05 €)
b) Bioabfall 1,07 € (2021: 1,07 €/ unverändert)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,23 € (2021: 2,18 €/ + 0,05 €)
Ein Exemplar der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung
des Rates als Anlage beizufügen.