Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die beigefügten Gebührenkalkulationen.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 bei den Wochenmärkten i.H.v. 7.011 € und bei den Jahrmärkten i.H.v. 11.878 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.