Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2022 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die beigefügte Gebührenkalkulation zu beschließen.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2018 (34.287 € bei den Trauerhallen) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.