Im Rahmen der Antragstellung der Wiederaufbauhilfe NRW für Kommunen gem. der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) beschließt der Rat der Stadt für die beim Starkregenereignis im Juli 2021 beschädigten Brückenbauwerke und Straßen den in der Anlage beigefügten Wiederaufbauplan.
06.12.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Im Rahmen der Antragstellung der Wiederaufbauhilfe NRW für Kommunen gem. der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dem der Rat der Stadt für die beim Starkregenereignis im Juli 2021 beschädigten Brückenbauwerke und Straßen den in der Anlage beigefügten Wiederaufbauplan zubeschließen.
13.12.2021 - Rat der Stadt
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Im Rahmen der Antragstellung der Wiederaufbauhilfe NRW für Kommunen gem. der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) beschließt der Rat der Stadt einstimmig für die beim Starkregenereignis im Juli 2021 beschädigten Brückenbauwerke und Straßen den in der Anlage beigefügten Wiederaufbauplan.