Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmtunter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)den Bericht über die Finanzielle Lage zum 31.12.2020 zur Kenntnis.
01.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - geändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmtunter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite)den Bericht über die Finanzielle Lage zum 31.12.2020 zur Kenntnis.
Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal"
Aufgabenbeschreibung für die Mehrfachbeauftragung
Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)