Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 01.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Nebentätigkeiten des Bürgermeisters; Vergütung und Abführungspflichten für das Jahr 2019
Enthält Anlagen
0187/2020  
Ö 4  
Bericht über die finanzielle Lage, hier: Stand zum 31.12.2020
Enthält Anlagen
0011/2021  
Ö 5  
20. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995
Enthält Anlagen
0219/2020  
Ö 6  
Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl und Gemeinderatswahl am 13.09.2020
0221/2020  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl (Kommunalwahlen) am 13.09.2020

 

1. die Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2. bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3. das Wahlergebnis beider Wahlen gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz und § 2 (1) Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 61 (3) Kommunalwahlordnung vom Wahlausschuss der Stadt am 15.09.2020 festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl am 13.09.2020 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.
 

   
    19.01.2021 - Wahlprüfungsausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes fest, dass bei der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl (Kommunalwahlen) am 13.09.2020

 

1. die Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2. bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3. das Wahlergebnis beider Wahlen gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz und § 2 (1) Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 61 (3) Kommunalwahlordnung vom Wahlausschuss der Stadt am 15.09.2020 festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl am 13.09.2020 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.
 

 

   
    01.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes einstimmig fest, dass bei der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl (Kommunalwahlen) am 13.09.2020

 

1. die Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,

2. bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind,

3. das Wahlergebnis beider Wahlen gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz und § 2 (1) Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 61 (3) Kommunalwahlordnung vom Wahlausschuss der Stadt am 15.09.2020 festgestellt wurde.

 

Die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl am 13.09.2020 werden daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung für gültig erklärt.

 

Ö 7  
Festlegung eines Wahltermins für die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0232/2020  
Ö 8  
Live-Videoübertragung von (öffentlichen) Sitzungen des Rates der Stadt
Enthält Anlagen
0233/2020  
Ö 9  
Beschaffung eines LKW mit Ladekran Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 25 KomHVO in Verbindung mit der Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO
0010/2021  
Ö 10  
Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal" Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)
0004/2021-1  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal" Aufgabenbeschreibung für die Mehrfachbeauftragung Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)      
N 2     Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer noch zu entwickelnden Gewerbefläche      
N 3     Verschiedenes