Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Ersatzbeschaffung eines LKWs mit Ladekran um 83.981 € auf 225.981 € gem. § 25 KomHVO zur Kenntnis und beschließt gem. § 2 Buchstabe i) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 23.11.2020 den Auftrag zur Ersatzbeschaffung über 225.981 € zu vergeben.
01.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Ersatzbeschaffung eines LKWs mit Ladekran um 83.981 € auf 225.981 € gem. § 25 KomHVO zur Kenntnis und beschließt einstimmig gem. § 2 Buchstabe i) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse vom 23.11.2020 den Auftrag zur Ersatzbeschaffung über 225.981 € zu vergeben.
Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal"
Aufgabenbeschreibung für die Mehrfachbeauftragung
Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)