Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gem. § 2 II der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen, den Termin für die Seniorenbeiratswahl 2021 auf den
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließtunter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) einstimmig, gem. § 2 II der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen, den Termin für die Seniorenbeiratswahl 2021 auf den
Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal"
Aufgabenbeschreibung für die Mehrfachbeauftragung
Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030 (IEHK)