Der Rat der Stadt Wermelskirchen stimmt der Einziehung der Geschäftsanteile der Stadt Wermelskirchen an der Bergischen Wertstoff-Sammel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BWS) und Abtretung gegen Zahlung eines Entgelts zu.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beauftragt seinenVertreter in der Gesellschafter-versammlung der BWS, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.
11.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen der Einziehung der Geschäftsanteile der Stadt Wermelskirchen an der Bergischen Wertstoff-Sammel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BWS) und Abtretung gegen Zahlung eines Entgelts zuzustimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BWS anzuweisen, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.
18.09.2023 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen stimmt einstimmig der Einziehung der Geschäftsanteile der Stadt Wermelskirchen an der Bergischen Wertstoff-Sammel-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BWS) und Abtretung gegen Zahlung eines Entgelts zu.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beauftragt einstimmig seinenVertreter in der Gesellschafterversammlung der BWS, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.