Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfes bei dem Produktsachkonto
012.002.001 01000 5221001
“Sanierung Brücke Herrlinghausen“
von 27.500
€ um 62.200 € auf 89.700
€
gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur
Kenntnis.
Der
Mehraufwand / die Mehrauszahlungen in Höhe von 62.200 € sind im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit im Produktbereich 012.002.001 (38.000 €) einzusparen.
Die
restliche Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Kreisumlage.
Der
Rat der Stadt stellt einstimmig den Betrag von 24.200 € überplanmäßig
gem. § 83 GONW im Teilergebnisplan (Aufwand) und im Teilfinanzplan
(Auszahlungen) bereit.