Tagesordnung - 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 09.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Regionale 2010 - Abschluss des Projektentwurfs "Dhünnhochfläche - Wasserwerk der Region" Zustimmender Beschluss zum Projektdossier und zu den Projektbeschreibungen Vorlage des Projektentwurfs zum Erreichen der A - Qualifikation beim Ausschuss der Regionale 2010 Weiterführung des Projektes
RAT/1552/2009  
Ö 5  
Neue Städtebauförderungsrichtlinien; Auswirkungen auf die Maßnahmen im Rahmen der Innenstadtentwicklung hier: mündlicher Sachstandsbericht    
Ö 6  
Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen a) Sachstandsbericht b) 32. Änderung des Flächennutzungsplanes: Aufstellungsbeschluss und fomelle Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
RAT/1560/2009  
Ö 7  
Gebietsänderung zwischen Remscheid und Wermelskirchen im Eschbachtal
Enthält Anlagen
RAT/1564/2009  
Ö 8  
Ergänzungssatzung "Tente / Weidenweg" A. Vorstellung der Inhalte zur Ergänzungssatzung B. Offenlagebeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1550/2009  
Ö 9  
Ergänzungssatzung "Forthausen" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/1553/2009  
Ö 10  
Entwicklungssatzung "Große Ledder" A. Vorstellung des Projektes B. Aufstellungsbeschluss C. Beschluss zum vereinfachten Verfahren D. Erfordernis eines landschaftspflegerischen Begleitplanes / Artenschutzprüfung
Enthält Anlagen
RAT/1561/2009  
Ö 11  
Ergänzungssatzung "Grunewald" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/1562/2009  
Ö 12  
Gewerbeflächenentwicklung in Wermelskirchen Eignungsuntersuchung zu 19 Standorten im Gemeindebereich Anträge von den Fraktionen CDU / SPD / WNK UWG zur Gewerbeflächenentwicklung
Enthält Anlagen
RAT/1563/2009  
Ö 13  
Innenstadtumbau hier: bauliche Berücksichtigung der Belange für Menschen mit Behinderungen   RAT/1551/2009  
Ö 14  
Verbesserung des ÖPNV im Bereich der Haltestellen hier: Finanzierungsantrag
RAT/1554/2009  
Ö 15  
Innenstadtumbau hier: Aufstellung von Pollern und ein zusätzlicher Parkplatz
RAT/1556/2009  
Ö 16  
Platz am Weihnachtsbaum hier: Änderung der Bepflanzung   RAT/1559/2009  
Ö 17  
Mitgliedschaft im kommunalen Verbund „Netzwerk im Rheinland“   RAT/1566/2009  
Ö 18  
Herstellung der Erschließungsanlagen "Eipringhausen" hier: Widmung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1541/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der Straßen „Eipringhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 15, Flurstücke 189, 239, 524, 557, 558, 560, 568 (Teilstück), 570, 572, 575, 579 (Teilstück), 581, 582, 586, 588, 597, 598, 604, 620, 623 und 624 (Teilstück)

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraßen eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    09.03.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der Straßen „Eipringhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 15, Flurstücke 189, 239, 524, 557, 558, 560, 568 (Teilstück), 570, 572, 575, 579 (Teilstück), 581, 582, 586, 588, 597, 598, 604, 620, 623 und 624 (Teilstück)

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraßen eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    23.03.2009 - Rat der Stadt
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke der Straßen „Eipringhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 15, Flurstücke 189, 239, 524, 557, 558, 560, 568 (Teilstück), 570, 572, 575, 579 (Teilstück), 581, 582, 586, 588, 597, 598, 604, 620, 623 und 624 (Teilstück)

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraßen eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 19  
Anfragen    
Ö 20  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes