Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) die Berücksichtigung
bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt zu
beschließen:
Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, dass der Hinweis auf
das Telekommunikationsnetz in die Ergänzungssatzung „Forthausen“
aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag zu a) 1.52 / Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt
dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen,
dass die genannten Hinweise in die Ergänzungssatzung „Forthausen“
aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag zu c) / Seite 6
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des
Satzungstextes.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite 6
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos) zu beschließen, auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der
Begründung.
Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Forthausen“ / Seite 6
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (fraktionslos), die Ergänzungssatzung
„Forthausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 (BauGB) zu beschließen.