Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt
die Verwaltung, ein Verfahren zur Gebietsänderung gem. § 19 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) einzuleiten. Von der beabsichtigtenGebietsänderung betroffen sind die in Anlage
1.1 bis 1.5 c dargestellten Bereiche.
09.03.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - an Verwaltung zurück verwiesen
11.05.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschlussvorschlag:
22.06.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung
mit 11 Ja-Stimmen (SPD, BüFo, FDP, WNK/UWG, UWG, Bünd
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt
die Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen (SPD, BüFo, FDP, WNK/UWG, UWG, Bündnis 90/Die
Grünen, ohne Fraktion) bei 8 Gegenstimmen (CDU), ein Verfahren zur
Gebietsänderung gem. § 19 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
einzuleiten. Von der beabsichtigten Gebietsänderung betroffen sind die in
Anlage 1.1 bis 1.5 c dargestellten Bereiche.