Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt legt die Anzahl der
Ausschusssitze in den einzelnen Ausschüssen wie folgt fest:
(einsetzen nach Anlage 1)
b) Der Rat der Stadt wählt gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW in seine
Ausschüsse und Arbeitskreise als
Mitglied Stellvertreter
(einsetzen
nach Anlage 2)
Bei Verhinderung des persönlichen Stellvertreters
eines Ausschussmitgliedes erfolgt eine Vertretung nach Liste. Die als Anlage 3 dieser Niederschrift
beigefügten Vertretungslisten der einzelnen Fraktionen sind Bestandteil dieser
Wahl.
c) Die nachfolgende Zuteilung der Ausschussvorsitze nach § 58
Absatz 5 GO NRW wird vom Rat der Stadt bestätigt:
Ausschuss Vorsitzender stellv. Vorsitzender
(einsetzen
nach Anlage 4)
Das
Zugreifverfahren erfolgte auf die Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze
getrennt.