Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der
Haushaltsstelle
1.230.950.2.2 Bezeichnung „Erweiterung städtisches Gymnasium“
von
4.780.300€
um
184.700€
auf
4.965. 000€
gem.
§ 29 GemHVO zur Kenntnis.
Die Mehrausgaben in Höhe von € können im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit des
Abschnitts/Unterabschnitts
gedeckt werden.
Der Rat der Stadt beschließt die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
€ bei der o.a. Haushaltsstelle.
Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch
Die
Mehrausgaben in Höhe von 184.700 € sind im Haushaltsplan 2005
zu
berücksichtigen.