Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei der
Haushaltsstelle
1.270.950.0.0 Bezeichnung Erweiterung Pestalozzischule, Bauteil B
von
2.942.052 €
um
111.000 €
auf
3.053.052 €
gem.
§ 29 GemHVO zur Kenntnis.
Die Mehrausgaben in Höhe von € können im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit des
Abschnitts/Unterabschnitts
gedeckt werden.
Der Rat der Stadt beschließt die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
€ bei der o.a. Haushaltsstelle.
Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch
Die
Mehrausgaben in Höhe von 111.000 € sind im Gesamtausgabebedarf
zu
berücksichtigen.