Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 3. Nachtragssatzung zur
Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik
Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung.
Eine Ausfertigung der Satzung ist der
Originalniederschrift als Anlage beizufügen.