Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Fäkalienabfuhr” für das Jahr 2005 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
a)
die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 7,98
€ (unverändert)
Kleinkläranlagen (je cbm Schmutzwasser) 58,87
€ (bisher 67,44 €)
Sondereinsätze (je Stunde) 70,00
€ (unverändert)
Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00
€ (unverändert),
b)
die 8.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar
der 8. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen.