Tagesordnung - 1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: 1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Mi, 01.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Verpflichtung der Sachkundigen Bürger    
Ö 4  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 5  
1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2004
RAT/0198/2004  
Ö 6  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2004)
Enthält Anlagen
RAT/0233/2004  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
Enthält Anlagen
RAT/0235/2004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” für das Jahr 2005 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)      die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2005 wie folgt:

 

Vollanschluss (je cbm)                                                                 4,06 €  (bisher 3,86 €)

Teilanschluss Schmutzwasser (je cbm)                                      2,65 €  (bisher 2,53 €)

Teilanschluss Niederschlagswasser (je cbm)                             1,41 €  (bisher 1,33 €),

 

b)      die  18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasser­beseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in der vorgelegten Fassung,

 

c)      den Rücklagen zur Vermeidung einer weiteren Gebührenerhöhung einen Betrag in Höhe von 300.000 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    01.12.2004 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Herr Stubenrauch weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag die 19

 

 

                         

                         

   
    13.12.2004 - Rat der Stadt
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

                         

                         

Ö 8  
Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/0234/2004  
Ö 9  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005 einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
Enthält Anlagen
RAT/0232/2004  
Ö 10  
Einführung eines getrennten Gebührenmaßstabs für Schmutz- und Niederschlagswasser in der Stadt Wermelskirchen
RAT/0252/2004  
Ö 11  
Kanalsanierung / -erneuerung/ -neubau im Bereich Schwanenplatz, Untere Eich, Kurze Straße, Obere Waldstraße und Schwanen (einschl. Grundstücksanschlüsse im Brückenweg) Hier: - Mittelbereitstellung gem. § 12 der Betriebssatzung - Ermächtigung der Werkleitung zur Vergabe der Bauarbeiten nach öffentlicher Ausschreibung
RAT/0270/2004  
Ö 12  
Pilotversuch zur Änderung des Vergabeverfahrens im Zuständigkeitsbereich des Werksausschusses hier: befristete Verlagerung der Vergabeentscheidungen auf die Werkleitung
RAT/0274/2004  
Ö 13  
Anfragen    
Ö 14  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Aufnahme von Krediten (Kenntnisnahme)      
N 3     Verschiedenes