Tagesordnung - 1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: 1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Mi, 01.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Verpflichtung der Sachkundigen Bürger    
Ö 4  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 5  
1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2004
RAT/0198/2004  
Ö 6  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2004)
Enthält Anlagen
RAT/0233/2004  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 18. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987
Enthält Anlagen
RAT/0235/2004  
Ö 8  
Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/0234/2004  
Ö 9  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2005 einschließlich Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan
Enthält Anlagen
RAT/0232/2004  
Ö 10  
Einführung eines getrennten Gebührenmaßstabs für Schmutz- und Niederschlagswasser in der Stadt Wermelskirchen
RAT/0252/2004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Werksausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Mit der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2006 wird hinsichtlich der zu veranlagenden Grundstücksflächen festgelegt, dass keine Differenzierung nach der Befestigungsart erfolgt. Für eine befestigte Fläche werden Gebühren zu 100 % erhoben, wenn von dieser Fläche Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt (Variante 1 der Vorlage).

 

   
    01.12.2004 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 10 - zurückgestellt
   

 

   
    16.02.2005 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 4 - (offen)
   
Ö 11  
Kanalsanierung / -erneuerung/ -neubau im Bereich Schwanenplatz, Untere Eich, Kurze Straße, Obere Waldstraße und Schwanen (einschl. Grundstücksanschlüsse im Brückenweg) Hier: - Mittelbereitstellung gem. § 12 der Betriebssatzung - Ermächtigung der Werkleitung zur Vergabe der Bauarbeiten nach öffentlicher Ausschreibung
RAT/0270/2004  
Ö 12  
Pilotversuch zur Änderung des Vergabeverfahrens im Zuständigkeitsbereich des Werksausschusses hier: befristete Verlagerung der Vergabeentscheidungen auf die Werkleitung
RAT/0274/2004  
Ö 13  
Anfragen    
Ö 14  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Aufnahme von Krediten (Kenntnisnahme)      
N 3     Verschiedenes