Beschlussvorschlag:
Der Rat überträgt der
Werkleitung bzw. dem Bürgermeister versuchsweise für die Dauer eines Jahres die
Ermächtigung zur Vergabe aller nach der Betriebssatzung im Werksausschuss zu
beschließenden Auftragsvergaben unter den in der Vorlage näher erläuterten
Voraussetzungen. Alle abweichenden Regelungen in den Vorschriften zur Vergabe
von Aufträgen in der Stadt Wermelskirchen (z.B. DA für das Vergabewesen,
Zuständigkeitsordnung, Betriebssatzung SAW, u.a.) finden für die Zeit dieses
Pilotversuches keine Anwendung.
Nach Ablauf des Jahres ist über
die Ergebnisse und Erfahrungen zu berichten, und über eine Weiterführung bzw.
Ausdehnung zu beraten.