Herr Dr. Prusa informiert den Ausschuss darüber, dass im Verfahren "Fahrbahnmängel - Kölner Straße" das gerichtliche Beweisverfahren nahezu abgeschlossen ist. Es stehen nur noch Stellungnahmen einzelner Beteiligter zur Begutachtung aus. Weiterhin weist er darauf hin, dass auf Grundlage des Gutachtens und in einem evtl. anschließendem Gerichtsverfahren auch im Hinblick auf weitere Kosten und die Zeitschiene im Regelfall ein Vergleich durch das Gericht angeregt und versucht wird.
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Im Vorgriff darauf versucht die Verwaltung nun eine außergerichtliche Einigung mit den verschiedenen Projektbeteiligten (Baufirma/Planer/Pflastersachverständige) zu erzielen.
Wenn die Verwaltung keiner Einigung zustimmt, wird es darauf hinaus laufen, dass eine Behebung des jetzigen Mangels gefordert wird. Das bedeutet, dass lediglich die vorh. Pflasterbauweise als solches bemängelt und die Wiederherstellung des Gewerks gefordert wird.
Zusätzlich gibt die Verwaltung den Hinweis, dass bei einem Gerichtsverfahren die Auseinandersetzung vor Gericht mehrere Jahre bedarf und bei einer außergerichtlichen Einigung die Sanierung evtl. in diesem Jahr abgeschlossen werden könnte.
Bei einer außergerichtlichen Einigung wird es wahrscheinlich zu einer anderen Bauweise kommen, in diesem Fall Umbau in Asphalt.
Um den Anforderungen der Städtebauförderung Folge zu leisten, müssen jedoch höhere Anforderungen der Asphaltoberfläche berücksichtigt werden.
Dieses könnte mit besonderen Zuschlagsstoffen oder anderen Gestaltungsvarianten erfolgen, um eine anspruchsvolle Straßenoberfläche zu erzielen.
In einer ersten Sondierungsrunde mit den an dem mangelhaften Straßenbau Beteiligten konnte eine Alternativlösung technisch als machbar erkannt und die Bereitschaft aller Beteiligten zu einer etwaigen Einigung erkannt werden. Die Verwaltung wird nun in die weiteren Verhandlungsgespräche mit den Projektbeteiligten einsteigen.
Im nächsten Fachausschuss wird der weitere Sachstand über das Projekt bzw. über die Verhandlung mitgeteilt.