Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 07.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Abschluss einer öff.-rechtl. Vereinbarung zur Unterhaltsheranziehung für die Gemeinde Odenthal
Enthält Anlagen
RAT/3242/2015  
Ö 4  
Kündigung des Kooperationsvertrages mit dem pme-Familienservice zum 31.03.2016 und damit verbunden die Einstellung eines/r pädagogischen Mitarbeiters/In für dieselbe Aufgabe
RAT/3258/2015  
Ö 5  
Festlegung des Wahltermins für die Neuwahl des Seniorenbeirates der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3247/2015  
Ö 6  
Projektaufruf "Erlebnis NRW - Tourismus stärken" Beteiligung an der Projektbewerbung "alle inklusive - barrierefreier und seniorengerechter Tourismus im Bergischen"
RAT/3199/2015  
Ö 7  
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/3300/2015  
Ö 8  
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016
Enthält Anlagen
RAT/3308/2015  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Enthält Anlagen
RAT/3294/2015  
    VORLAGE
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2016 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2016 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            189,00 €              (bisher 171,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            421,00 €              (bisher 414,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        263,00 €              (bisher 225,00 €)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.            

   
    07.12.2015 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Auf Nachfrage von Herrn Mitglied des Rates Stefan Leßenich erläutert Herr Stadtkämmerer Bernd Hibst das Erfordernis, einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 5% anzusetzen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2016 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2016 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            189,00 €              (bisher 171,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            421,00 €              (bisher 414,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        263,00 €              (bisher 225,00 €)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                 1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.             

 

   
    14.12.2015 - Rat der Stadt
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2016 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2016 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            189,00 €              (bisher 171,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            421,00 €              (bisher 414,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        263,00 €              (bisher 225,00 €)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 10  
Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnenden Einrichtung "Jahrmärkte" sowie die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
Enthält Anlagen
RAT/3295/2015  
Ö 11  
Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014
Enthält Anlagen
RAT/3296/2015  
Ö 12  
Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie die 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
Enthält Anlagen
RAT/3304/2015  
Ö 13  
SPD-Antrag: Wohnungspolitisches Handlungskonzept
Enthält Anlagen
RAT/3306/2015  
Ö 14  
Anfragen    
Ö 15  
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