Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann
Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Kleine Delle“ endgültig in die
Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der Rat der Stadt
beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14
des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend
aufgeführten Grundstücks der Straße „Kleine Delle“ zum Gemeingebrauch für den
öffentlichen Verkehr:
Gemarkung
Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstück 343
Die zu widmende
Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr.
2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der
anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück
wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist
öffentlich bekannt zu machen.