Tagesordnung - 8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 19.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Umgestaltung der Kölner Straße mündlicher Sachstandsbericht Beschluss zur 2. Bürgerbeteiligung (Verfasser : Röthling, Bernd)
RAT/0483/2005  
Ö 5  
Straßenbenennung B 51 n hier: Wettbewerb der Bergischen Morgenpost (Verfasser : Weber, Angelika)
RAT/0481/2005  
Ö 6  
Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB für einen Teilbereich in Wermelskirchen Neuenhaus. (Verfasser : Schindler)
RAT/0462/2005  
Ö 7  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" A) Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) und § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) B) Auslegungsbeschluss nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung der TÖB nach § 4 (2)BauGB (Verfasser : Schindler)
RAT/0461/2005  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Auf der Huhfuhr" Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr (Verfasser : Netz, Hans-Dieter)
RAT/0449/2005  
Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Eichholzer Straße" Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr (Verfasser : Netz, Hans-Dieter)
RAT/0450/2005  
Ö 10  
Herstellung der Erschließungsanlagen in "Kreckersweg" Hier: Widmung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr (Verfasser : Netz, Hans-Dieter)
RAT/0451/2005  
Ö 11  
Herstellung der Erschließungsanlage "Emil-Lux-Straße" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage (Verfasser : Netz, Hans-Dieter)
RAT/0452/2005  
Ö 12  
Herstellung der Erschließungsanlage "Kleine Delle" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage (Verfasser : Netz, Hans-Dieter)
RAT/0454/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Kleine Delle“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstücks der Straße „Kleine Delle“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstück 343

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    19.09.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

 

   
    26.09.2005 - Rat der Stadt
    Ö 16 - (offen)
    Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Kleine Delle“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstücks der Straße „Kleine Delle“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstück 343

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 13  
Straßenausbau Forthausen hier: mündlicher Sachstandsbericht    
Ö 14  
Platzgestaltung Obere Remscheider Straße hier: mündlicher Sachstandsbericht    
Ö 15  
Anträge von Fraktionen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.09.2005 bezüglich Erscheinungsbild des Betriebsgebäudes der Erbengemeinschaft Schulte an der B 51 n    
Ö 16  
Anfragen    
Ö 17  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes