Tagesordnung - 13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 15.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Umgestaltung Innenstadt; Projekt "Bügeleisen / Telegrafenstraße / Kreuzungsbereich Loches-Platz / Eich" Sachstandsbericht; Ergebnis der Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
RAT/0667/2006  
Ö 5  
Straßenausbau Ortslage Oberwinkelhausen hier: Ausbaubeschluss
RAT/0672/2006  
Ö 6  
Ausbau der beiden Stichwege "Limmringhausen" hier: Ausbaubeschluss
RAT/0673/2006  
Ö 7  
Straßenausbau der Ortslage "Emminghausen" hier: Ausbaubeschluss
RAT/0675/2006  
Ö 8  
Aufstellung von 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch A) Beschluss zu den Empfehlungen des Arbeitskreises Stadtentwicklung
Enthält Anlagen
RAT/0666/2006  
Ö 9  
Aufstellung von 3 Ergänzungssatzungen gemäß § 34 (4) 3 BauGB A) Ergänzungssatzung "Stumpf/Pantholz" B) Ergänzungssatzung "Löh" C) Ergänzungssatzung "Emminghausen"
Enthält Anlagen
RAT/0674/2006  
Ö 10  
Antrag von Herrn Dr. Boddenberg und der CDU-Fraktion zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Am Röttgen"
Enthält Anlagen
RAT/0664/2006  
Ö 11  
Haltestelle Unterstraße hier: Antrag der SPD Fraktion vom 07.02.2006
RAT/0669/2006  
Ö 12  
Rückbau der Straßenschranke Heinhausstraße/Langenbusch
RAT/0671/2006  
Ö 13  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lange Heide" Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
RAT/0658/2006  
Ö 14  
Herstellung der Erschließungsanlagen "Flurstraße" und "Obere Flurstraße" hier: Widmung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr
RAT/0659/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der  Flurstraße und Obere Flurstraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 3, Flurstücke 207, 354, 568, 606 (Teilstück), 608, 611, 612

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestrasse eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    15.05.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, gemäß §§ 6 und 14 des St

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, zu beschließen, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der  Flurstraße und Obere Flurstraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 3, Flurstücke 207, 354, 568, 606 (Teilstück), 608, 611, 612

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestrasse eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    19.06.2006 - Rat der Stadt
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der  Flurstraße und Obere Flurstraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 3, Flurstücke 207, 354, 568, 606 (Teilstück), 608, 611, 612

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestrasse eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 15  
Parkraumbewirtschaftung Änderung der Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 in der Fassung der ersten Nachtragssatzung vom 18.12.2001 a. Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 06.03.2006 b. Antrag der Fraktionen BüFo, FDP, UWG undWNK UWG vom 07.03.2006
RAT/0688/2006  
Ö 16  
Anträge von Fraktionen a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2006 bezüglich der ehemaligen Bahnstrecke 411 b) Antrag der CDU-Fraktion vom 14.05.2006 bezüglich der ehemaligen Bahnstrecke 411    
Ö 17  
Anfragen    
Ö 18  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes