Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation.
a.die Gebühren für das Bestattungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2020 zu ändern sowie
die 26. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 26.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
09.12.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Verwaltung beantwortet Fragen von Herrn Mitglied des Rates Randolph Schmidt zur Erarbeitung eines „Friedhofkonzeptes“.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, zum 01.01.2020 die der Beschlussvorlage beigefügte Gebührenkalkulation zu beschließen.
a.die Gebühren für das Bestattungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2020 zu ändern sowie
die 26. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 26.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
16.12.2019 - Rat der Stadt
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation.
a.die Gebühren für das Bestattungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2020 zu ändern sowie
die 26. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 26.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
IEHK Eifgen: Tourismus, Bildung, Unternehmenskultur - Grundstücksausschreibung mit Investorenansprache und -auswahl für das ehem. Wasserwerk und Maschinistenhaus