Herr Städtischer Verwaltungsdirektor Jürgen Scholz teilt mit, dass für diese Fragen ausschließlich der Bürgermeister gem. § 62 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen zuständig ist. Eine Beratung und Beschlussfassung zu diesem Antrag ist daher nicht möglich.
IEHK Eifgen: Tourismus, Bildung, Unternehmenskultur - Grundstücksausschreibung mit Investorenansprache und -auswahl für das ehem. Wasserwerk und Maschinistenhaus