Tagesordnung - 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 03.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten Zurmühle" A) Aufstellungsbeschluss B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
Enthält Anlagen
RAT/1185/2007  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 80 "Hochseilgarten Zurmühle" A) Aufstellungsbeschluss B) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
Enthält Anlagen
RAT/1186/2007  
Ö 6  
31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Elbringhausen/Altenhöhe
Enthält Anlagen
RAT/1189/2007  
Ö 7  
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen"
Enthält Anlagen
RAT/1190/2007  
Ö 8  
A) Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der erneuten Beteiligung der TÖB gemäß § 4 (2) BauGB für 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB B) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
Enthält Anlagen
RAT/1162/2007  
Ö 9  
Einfacher Bebauungsplan DA Nr. 11 "Stichstraße Forthausen" A) Behandlung der Anregungen B) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1184/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschläge:

 

 

 

Beschlussvorschläge zu A) Behandlung der Anregungen

 

Beschlussvorschlag zu I /6.3 b),    Seite 4:

Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes zur Erweiterung der Innenbereichssatzung, beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag zu I /6.3 c) ,    Seite 5:

Bezogen auf die Stellungnahme der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich flächenhafter Bodenbelastungen, beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag zu I /6.3 d) ,   Seite 6:

Bezogen auf die Stellungnahme der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse, beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung -zurückzuweisen.

 

 

Beschlussvorschlag zu I /6.4,         Seite 7:

Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag zu II /2.1,        Seite 9:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Entbehrlichkeit der städtebaulichen Ordnung, beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

 

Beschlussvorschlag zu II /2.2,        Seite 9:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Entbehrlichkeit der Grundstückserschließung, beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

 

Beschlussvorschlag zu II /2.3,        Seite 10:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Fehlgewichtung der Eigentumsbelange, beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

 

Beschlussvorschlag zu B) Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag zu B)              Seite 11:

Der Rat der Stadt beschließt den einfachen Bebauungsplan DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.

 

   
    03.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    A) Behandlung der Anregungen

 

 

 

A) Behandlung der Anregungen

 

zu I /6.3 b),     Seite 4:

Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes zur Erweiterung der Innenbereichssatzung, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu I /6.3 c) ,     Seite 5:

Bezogen auf die Stellungnahme der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich flächenhafter Bodenbelastungen, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu I /6.3 d) ,    Seite 6:

Bezogen auf die Stellungnahme der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung -zurückzuweisen.

 

zu I /6.4,          Seite 7:

Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu II /2.1,         Seite 9:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Entbehrlichkeit der städtebaulichen Ordnung, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

zu II /2.2,         Seite 9:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Entbehrlichkeit der Grundstückserschließung, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

zu II /2.3,         Seite 10:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Fehlgewichtung der Eigentumsbelange, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

B) Satzungsbeschluss

 

Seite 11:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den einfachen Bebauungsplan DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB zu beschließen. Der Begründung wird zugestimmt.

   
    10.12.2007 - Rat der Stadt
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    zu I /6

zu I /6.3 b),     Seite 4:

Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes zur Erweiterung der Innenbereichssatzung, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu I /6.3 c) ,     Seite 5:

Bezogen auf die Stellungnahme der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich flächenhafter Bodenbelastungen, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu I /6.3 d) ,    Seite 6:

Bezogen auf die Stellungnahme der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung -zurückzuweisen.

 

zu I /6.4,          Seite 7:

Bezogen auf die Stellungnahme aus Sicht des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.

 

zu II /2.1,         Seite 9:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Entbehrlichkeit der städtebaulichen Ordnung, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

zu II /2.2,         Seite 9:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Entbehrlichkeit der Grundstückserschließung, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

zu II /2.3,         Seite 10:

Bezogen auf die Anregung des Einwenders 2 zur Fehlgewichtung der Eigentumsbelange, beschließt der Rat der Stadt einstimmig, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - zurückzuweisen.

 

 

zu B)               Seite 11:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den einfachen Bebauungsplan DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.

Ö 10  
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg" A. Vorstellung der Planinhalte B. Erneuter Aufstellungsbeschluss C. Offenlagebeschluss
RAT/1196/2007  
Ö 11  
Verbesserung der Zuwegung für Behinderte im Bereich des Rathausvorplatzes
RAT/1205/2007  
Ö 12  
Ausbau eines Teilstücks Telegrafenstraße hier: Einzelsatzung
RAT/1202/2007  
Ö 13  
Herstellung der Erschließungsanlage "Auf dem Kamp, Ringstraße" im Ortsteil Dabringhausen hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1188/2007  
Ö 14  
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2007 auf Erweiterung der Zone 30-Regelung auf der K 8 (Pohlhauser Straße)
Enthält Anlagen
RAT/1207/2007  
Ö 15  
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2007 auf Einrichtung einer Tempo 20-Regelung auf der Ringstraße
Enthält Anlagen
RAT/1208/2007  
Ö 16  
Anfragen    
Ö 16.1  
Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.11.2007 bezüglich a) der Park-and-Ride-Anlage in der Nähe der Autobahnauffahrten b) des Sachstandes Planung Kreisverkehr im Belten c) des Straßenbeschilderungskonzeptes
Enthält Anlagen
RAT/1206/2007  
Ö 17  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Öffentlich-rechtlicher Vertrag im Bereich Rautenbacher Weg hier: endgültige Herstellung und Übernahme      
N 3     Verschiedenes