Beschlussvorschläge zu A) Behandlung der Anregungen
Beschlussvorschlag zu I /6.3
b), Seite 4:
Bezogen auf die Stellungnahme aus
Sicht der Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes zur Erweiterung
der Innenbereichssatzung, beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend
des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I /6.3
c) , Seite 5:
Bezogen auf die Stellungnahme der
Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich flächenhafter
Bodenbelastungen, beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend
des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I /6.3
d) , Seite 6:
Bezogen auf die Stellungnahme der
Wasser- und Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse,
beschließt der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung -zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu I /6.4, Seite 7:
Bezogen auf die Stellungnahme aus
Sicht des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr beschließt
der Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der
Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /2.1, Seite 9:
Bezogen auf die Anregung des Einwenders
2 zur Entbehrlichkeit der städtebaulichen Ordnung, beschließt der
Rat der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung -
zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.2, Seite 9:
Bezogen auf die Anregung des Einwenders
2 zur Entbehrlichkeit der Grundstückserschließung, beschließt der Rat
der Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung -
zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu II /2.3, Seite 10:
Bezogen auf die Anregung des Einwenders
2 zur Fehlgewichtung der Eigentumsbelange, beschließt der Rat der
Stadt diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung -
zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag zu B) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag zu B) Seite 11:
Der Rat der Stadt beschließt den
einfachen Bebauungsplan DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ als
Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.