zu A)
Der Rat der Stadt beschließt mit
51 Ja-Stimmen (CDU, SPD, BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 4
Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
80 „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Gleichzeitig soll
die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB eingeleitet werden.
Die Abgrenzung des
Geltungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung in
der Anlage 2 der Begründung zu entnehmen.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt mit
51 Ja-Stimmen (CDU, SPD, BüFo, WNK UWG, FDP, UWG, Bürgermeister) bei 4
Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen), auf der Grundlage des vorliegenden
Nutzungskonzeptes zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten
Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB einzuleiten.