Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den
Erschließungsträger, der Firma Gebig Immobilien- und
Projektentwicklungsgesellschaft mbH, erstellte Erschließungsanlage „Auf
dem Kamp, Ringstraße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht
zu übernehmen.
Widmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995, die Widmung der nachstehend aufgeführten
Grundstücke der Straße „Auf dem Kamp, Ringstraße“ zum
Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:
Gemarkung Dabringhausen, Flur 8, Flurstücke 541, 607,
617 und 674
Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3
Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der
Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an
diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Flurstücke 648 und 667, in der Flur 8, Gemarkung
Dabringhausen, werden auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.