Der Rat der Stadt beschließt die
Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet
Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes
soll im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.
Die geänderte Fläche soll als
„gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen.
03.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1
Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 31. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2
BauGB zu beschließen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im
Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen.
Die geänderte Fläche soll als
„gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen.
10.12.2007 - Rat der Stadt
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungen (Bündnis
90/Die Grünen), die Aufstellung der 31
Der Rat der Stadt beschließt einmütig
bei 4 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 31. Änderung
des Flächennutzungsplanes „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2
BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß §
8 (3) BauGB erfolgen.
Die geänderte Fläche soll als
„gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 2) zu entnehmen.