Der Rat der Stadt beschließt die
erneute Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Braunsberg“ gemäß § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet liegt im östlichen
Bereich des Wohngebietes Braunsberg. Die genaue Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Zu C., Seite 6
Der Rat der Stadt beschließt, den
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ mit
Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
03.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Zu B
Zu B., Seite 5
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die
erneute Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Braunsberg“ gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen.
Das Plangebiet liegt im östlichen
Bereich des Wohngebietes Braunsberg. Die genaue Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Zu C., Seite 6
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ mit
Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, zu beschließen.
10.12.2007 - Rat der Stadt
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Zu B
Zu B., Seite 5
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, die erneute Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Braunsberg“ gemäß § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet liegt im östlichen
Bereich des Wohngebietes Braunsberg. Die genaue Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Zu C., Seite 6
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“
mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.