Der Rat der Stadt beschließt die Einzelsatzung zur
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen im Bereich „Teilstück Telegrafenstr, Bügeleisen“.
03.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig die Einzelsatzung zur Erhebung von Beitr
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (ohne Fraktion), die
Einzelsatzung zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen im Bereich „Teilstück Telegrafenstr,
Bügeleisen“, zu beschließen.
10.12.2007 - Rat der Stadt
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Einzelsatzung zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen im Bereich „Teilstück Telegrafenstr,
Bügeleisen“.