Der Rat der Stadt beschließt die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“,
bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß §
10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.
18.02.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Zu A)
Zu A)
Kein Beschluss
erforderlich.
Zu B)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“,
bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß §
10 BauGB zu beschließen. Der Begründung wird zugestimmt.
10.03.2008 - Rat der Stadt
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
„Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.