Der Rat der Stadt beschließt die
erneute Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 „Auf dem
Heidchen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Der Planbereich befindet sich im
Süden der Ortslage Stumpf. Die genaue Festsetzung des Plangebietes ist der als Anlage
1: „Räumlicher Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu
entnehmen.
18.02.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig, die erneute Aufstellung des Bebauungspl
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1
Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen), die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes
DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden. Der Planbereich befindet sich im Süden der Ortslage Stumpf. Die genaue
Festsetzung des Plangebietes ist der als Anlage 1: „Räumlicher
Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
10.03.2008 - Rat der Stadt
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/Die
Grünen) die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes D
Der Rat der Stadt beschließt
einmütig bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) die erneute Aufstellung des
Bebauungsplanes DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“ gemäß § 2 Abs. 1
BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden. Der Planbereich befindet sich im Süden der Ortslage
Stumpf. Die genaue Festsetzung des Plangebietes ist der als Anlage 1:
„Räumlicher Geltungsbereich“ der Beschlussvorlage beigefügten
Übersichtskarte zu entnehmen.