Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Bestattungswesen” für das Jahr 2004 zur Kenntnis.Danach können die Gebühren gegenüber dem
Vorjahr unverändert bleiben.
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt der Gebührenausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe von 28.000
€ zu entnehmen.