Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung”
für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren für
a)
den Kehr- und Winterdienst mit 2,15 € je lfd.
Meter und
b)
den Winterdienst mit 1,10 € je lfd. Meter
gegenüber dem Vorjahr unverändert
bleiben.
Der Rat der Stadt beschließt die 21.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980.
Ein Exemplar der 21. Nachtragssatzung
ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage
beizufügen.