Der Rat der
Stadt Wermelskirchen beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem
Rheinisch-Bergischen Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
notärztliche Versorgung der Stadt Burscheid und eines Teils des Stadtgebietes
Leichlingen östlich von Friedrichshöhe durch den Rettungsdienst der Stadt
Wermelskirchen abzuschließen.
Redaktionelle
Änderungen des Vereinbarungsentwurfs sind zulässig, soweit dessen materieller
Bestand hierdurch nicht verändert wird.