Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen Seniorenbeirates unter § 2 Abs.3:
„ Der Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht) hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren- und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen.“
05.03.2009 - Sozialausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
16.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen
Seniorenbeirates unter § 2 Abs.3 wie folgt zu beschließen:
„Der
Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne
Berater/innen (ohne Stimmrecht)hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein
Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung
der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren-
und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend
an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen“.
23.03.2009 - Rat der Stadt
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen Seniorenbeirates unter § 2 Abs.3:
„ Der Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht) hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren- und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen.“
Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt.