Tagesordnung - 39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 22.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Gebietsänderung zwischen Remscheid und Wermelskirchen im Eschbachtal
Enthält Anlagen
RAT/1564/2009  
Ö 5  
Ergänzungssatzung "Löh" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/1617/2009  
Ö 6  
Umnutzung und Bebauung des ehemaligen Bauhofgeländes "Eickerberg" mit einer Skaterhalle und Zusatzräumen für weitere Institutionen. Hier: Planrecht und Abstimmung der Entwicklungsziele für die Fläche.
Enthält Anlagen
RAT/1659/2009  
Ö 7  
Ergänzungssatzung "Tente/Weidenweg" A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage B. Beschluss der Satzung
Enthält Anlagen
RAT/1662/2009  
Ö 8  
2. Klarstellungssatzung "Lüffringhausen A. Vorstellung des Inhalts der Klarstellungssatzung B. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1606/2009  
Ö 9  
2. Ergänzungssatzung "Lüffringhausen" A. Vorstellung der Inhalte zur Ergänzungssatzung B. Offenlagebeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1607/2009  
Ö 10  
A) 30. Änd. des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ Einstellung des Bauleitplanverfahrens B) Bebauungsplanverfahren Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ Einstellung des Bauleitplanverfahrens
Enthält Anlagen
RAT/1632/2009  
Ö 11  
Entwicklungssatzung "Große Ledder" A. Vorstellung der Planinhalte zur Entwicklungssatzung B. Offenlagebeschluss gemäß § 34 (6) Satz 1 BauGB
Enthält Anlagen
RAT/1656/2009  
Ö 12  
Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen; Berücksichtigung bei künftigen Bauleitplanverfahren
RAT/1647/2009  
Ö 13  
Kanal- und Straßenbau "Am Hain" hier: Ausbaubeschluss
RAT/1650/2009  
Ö 14  
Parkscheibenregelung an der Hauptstraße in Dhünn Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2009
RAT/1637/2009  
Ö 15  
Ampelschaltungen im Stadtgebiet Hier: Anfrage der WNK UWG – Fraktion vom 22.03.09 für die Sitzung am 11.05.09 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
RAT/1638/2009  
Ö 16  
Herstellung der Erschließungsanlage "Staller Weg" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/1651/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Staller Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 13, Flurstück 45 (Teilstück) und 232

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    22.06.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegeg

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Staller Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 13, Flurstück 45 (Teilstück) und 232

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    29.06.2009 - Rat der Stadt
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Staller Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 13, Flurstück 45 (Teilstück) und 232

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 17  
Öffnung der Telegrafenstraße für den Radverkehr hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2009
Enthält Anlagen
RAT/1667/2009  
Ö 18     Anfragen    
Ö 18.1  
Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.06.2009 bezüglich der Verkehrsregelung Kölner Straße/Obere Eich/Telegrafenstraße
Enthält Anlagen
RAT/1668/2009  
Ö 19  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes