Beschlussvorschlag:
Zu a Der
Rat der Stadt beschließt die von den Trägern öffentlicher Belange und von den
Bürgern während der öffentlichen Auslegung zu den Aussenbereichssatzungen
Engerfeld, Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen vorgebrachten Anregungen
gemäß den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalten und den dazu
entsprechend formulierten Beschlußvorschlägen zu berücksichtigen.
Zu b Der
Rat der Stadt beschließt die Satzungen nach § 35 (6) BauGB für die Hofschaften Engerfeld,
Rölscheid, Süppelbach, Well und Am Röttgen in der in der Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage vorliegenden Fassung.