Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Einleitung folgender
Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in Wermelskirchen
Er beschließt:
A Die Einleitung der
Verfahren zu einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen:
Töckelhausen,
Buchholzen Nord, Niederrautenbach und Staelsmühle
B Die Weiterführung des Verfahrens der Außenbereichssatzung Ketzberger
Höhe mit der geänderten Satzungsabgrenzung
C Die Einleitung der
Verfahren zu einer Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB für Bereiche in Forthausen
und Schürholz
Er beschließt außerdem:
D Die
Anträge der Bürger auf Satzungsergänzungen gemäß Protokoll (Anlage 1) zur
Abstimmung mit der Bez. Reg. Köln und der ergänzenden Anmerkungen
zurückzuweisen. Der Antrag Pohlmann wird in den AK Stadtentwicklung verwiesen.