Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, die Ausführungsfristen für die
Herstellung der Erschließungsanlage gemäß § 17 des zwischen der Stadt und der
GEBIG Immbilien- und Projektentwicklungsgesellschaft GmbH abgeschlossenen
städtebaulichen Vertrages einmalig bis zum 31.05.2005 zu verlängern.