Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB der Stadt Wermelskirchen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der Neufassung der Satzung mit den angepassten Satzungsänderungen ist dieser Vorlage beigefügt.
30.09.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB der Stadt Wermelskirchen zu beschließen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der Neufassung der Satzung mit den angepassten Satzungsänderungen ist dem Original Niederschrift als Anlage beizufügen.
07.10.2019 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB der Stadt Wermelskirchen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der Neufassung der Satzung mit den angepassten Satzungsänderungen ist dieser Vorlage beigefügt.
Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15.08.2019
Finanzierung einer Betriebskitagruppe für OBI in Zusammenhang mit dem Neubau der Hilfringhauser Straße (Träger: Kita|Concept)