Der Rat der Stadt beschließt gem. § 105 Abs. 7 GO NRW die gegenüber der GPA und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in der vorgelegten Form.
28.06.2021 - Rat der Stadt
Ö 9 - zur Kenntnis genommen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem. § 105 Abs. 7 GO NRW die gegenüber der GPA und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in der vorgelegten Form.
Beschluss zum außergerichtlichen Einigungsversuch zur Vertragsstrafe mit der Firma DM Bau Neubau Auslagerung Sekundarschule Standort Weyersbusch in Wermelskirchen